Versteigerungsbedingungen der TeddyDorado GmbH
Die Versteigerung erfolgt im freiwilligen Auftrag und, mit Ausnahme eigener Ware, im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Mit der Abgabe eines Gebotes oder der Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder der telefonischen Teilnahme an der Versteigerung erkennt der Bieter die folgenden Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an:
1. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, wenn er nicht vor Beginn der Versteigerung den Namen und die Anschrift eines Auftraggebers schriftlich angibt. Bieter und Käufer haben keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Einlieferer. Einlieferer haben keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Bieter und Käufer.
2. Die Versteigerungsware ist nach dem Nummernverfahren gekennzeichnet, und die Versteigerung erfolgt in der im Katalog aufgeführten Reihenfolge. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Katalognummern zu trennen, zu vereinen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen.
3. Vor der Auktion können alle zur Versteigerung kommenden Gegenstände besichtigt werden. Die Angaben zum Ort und Zeitraum der Möglichkeiten zur Vorbesichtigung sind aus dem Auktionskatalog ersichtlich. Eine Prüfung der Auktionsware erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr des Besuchers und sollte mit größter Vorsicht vorgenommen werden, da jeder Besucher für den von ihm verursachten Schaden in vollem Umfang einstehen muss.
4. Die Auktionswaren werden in dem Erhaltungszustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden, ohne jegliche Gewähr und Haftung für versteckte oder offene Mängel. Die Gegenstände sind gebraucht und befinden sich, soweit nichts Gegenteiliges beschrieben ist, in einem dem Alter der Gegenstände entsprechenden Erhaltungszustand. Steiff-Tiere, wenn nicht anders vermerkt, sind immer ohne Knopf im Ohr, ohne (Ohr-) Fahne und ohne Namens- bzw. Brust-Schild. Wenn bei Steiff-Produkten deren Artikel-Nummer (Art.-Nr.) bzw. Europäische Artikel-Nummer (EAN) am Auktionsgegenstand nicht ersichtlich ist, der Versteigerer jedoch diese glaubt zu kennen, wird diese im Katalogtext bei der Warenbeschreibung in Klammern genannt. Die Angaben Premium-Topzustand, Topzustand usw. im Katalogtext beziehen sich nur auf den optischen Zustand der Ware und sind naturgemäß subjektiv. Die Beschreibungen der Auktionswaren werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen und können redaktionelle Beiträge als Ergänzungen der Warenbeschreibungen enthalten. Die Katalogangaben stellen mit großer Sorgfalt verfasste, unverbindliche Meinungsäußerungen des Versteigerers dar und sind keine Garantien im Rechtssinne bzw. zugesicherte Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff. BGB. Sollten versehentlich die Nummern von Bild und Text abweichen, gilt immer die Nummer des Textes. Trotz des Einsatzes moderner Technik können Abbildungen farblich vom Original abweichen. Eine Farbverbindlichkeit kann nicht garantiert werden. Die Ware ist, soweit nicht ausdrücklich angegeben, nicht auf Funktion geprüft. Elektrische Geräte entsprechen nicht den heutigen VDE-Vorschriften. Bei älterem Sammler-Spielzeug können sich Teile (z.B. Glasaugen) lösen und von Kleinkindern verschluckt werden oder Verletzungen verursachen. Sämtliche Auktionswaren werden nur zu Sammel- und Dekorationszwecken unter Ausschluss jeglicher Haftung angeboten und sind nach heutigem Verständnis in der Regel kein Spielzeug für Kinder. Beanstandungen gleich welcher Art bleiben nach dem Zuschlag unberücksichtigt. Der Versteigerer ist jedoch berechtigt, sofort vorgetragene Mängel dem Einlieferer zu übermitteln unter der Bedingung, dass der ersteigerte Gegenstand zwischenzeitlich nicht die Auktionsräume verlassen hat. Reklamationen von Fernbietern sind nur bei offensichtlichen Falschbeschreibungen möglich. Sie müssen unverzüglich nach Warenerhalt dem Versteigerer mitgeteilt werden (spätestens 14 Tage nach der Versteigerung müssen sie dem Versteigerer vorliegen), damit dieser in der Lage ist, die Mängelrüge an den Einlieferer weiterzuleiten. Bei anerkannten Reklamationen hat der Ersteigerer Anspruch auf Rückerstattung des vollen Kaufpreises. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Ware aus einer Katalognummer, die mit einem Mangel beschrieben ist, kann wegen eines anderen Mangels nicht reklamiert werden. Konvolute sind generell von der Rückgabe oder vom Umtausch ausgeschlossen.
5. Die Versteigerung erfolgt in Euro (€) gegen sofortige Barzahlung. Gebote sind in Euro anzugeben. Schriftliche Kaufaufträge von auswärtigen Bietern sollten bis spätestens 48 Stunden vor Auktionsbeginn beim Versteigerer vorliegen. Solche Vorgebote können ohne originale oder zumindest gefaxte Unterschrift des Bieters nicht akzeptiert werden und müssen gut lesbare und konkrete Angaben über Name und Anschrift des Fernbieters enthalten. Ferngebote werden sehr sorgfältig bearbeitet, jedoch ohne Gewähr. Die darin angegebenen Preise verstehen sich als Limit für den Zuschlag. Das in Position 9 dieser Versteigerungsbedingungen genannte Aufgeld, die Abgabe, die Versandkosten und die Umsatzsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Versteigerer behandelt schriftliche Kaufaufträge interessenwahrend, d.h. höchste Ferngebote werden nur soweit ausgeschöpft, um das zweithöchste Gebot um eine Steigerungsstufe oder um 10% zu überbieten. Der Versteigerer kann Gebote zurückweisen, z.B. wenn seines Erachtens keine ausreichenden Sicherheiten bei ihm unbekannten Kunden vorliegen, oder den Nachweis ausreichender Deckung von Geboten verlangen. Als Telefonbieter zugelassene Interessenten werden vor Aufruf der gewünschten Position angerufen. Eine Garantie für das Zustandekommen einer Telefonverbindung übernimmt der Versteigerer nicht.
6. Gesteigert wird im Allgemeinen bei Beträgen bis 100 € in 5 €-Schritten, bis 200 € in 10 €-Schritten, bis 300 € in 20 €-Schritten, bis 600 € in 30 €-Schritten, bis 1.000 € in 50 €-Schritten, bis 2.000 € in 100 €-Schritten, bis 3.000 € in 200 €-Schritten, bis 6.000 € in 300 €-Schritten und darüber hinaus um jeweils 500 €. Der Versteigerer kann andere Steigerungsraten festsetzen oder zulassen. Die im Katalog angegebenen Preise sind Limitpreise bzw. Mindestpreise bzw. Startpreise, mit denen bei der Versteigerung begonnen wird; es sind also ausdrücklich keine Schätzpreise. Diesbezügliche Untergebote können nicht berücksichtigt werden, auch nicht "unter Vorbehalt". Mit dem Antrag zur Zulassung als Telefonbieter bei einer bestimmten Katalognummer ist zugleich die Abgabe eines Gebotes zum Startpreis der entsprechenden Katalognummer verbunden. Keine Katalognummer kommt "ohne Limit" zum Aufruf. In Klammern genannte Einlieferungsnummern verweisen auf die Liste der Einlieferungen. Im Anschluss an die Auktion findet kein Nachverkauf oder Freiverkauf statt.
7. Der Zuschlag wird nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden erteilt. Einwendungen sind sofort geltend zu machen. Bei mehreren gleich hohen Geboten entscheidet das Los über den Zuschlag. Der Versteigerer hat das Recht, in Zweifelsfällen oder bei sogenannten Meinungsverschiedenheiten oder falls irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist, den Gegenstand erneut aufzurufen. Ein Gebot kann vom Versteigerer ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Wird ein Gebot abgelehnt, bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot gültig. Gleiches gilt auch für den Fall, dass der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Einlieferer, der durch den Versteigerer vertreten wird, und dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt worden ist, ein Kaufvertrag zustande. Der Zuschlag verpflichtet den Bieter zur Zahlung des Kaufpreises an den Versteigerer und zur Abnahme der Ware. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen und Verwechslungen bezüglich der versteigerten Sache unmittelbar auf den Käufer über. Es liegt ausschließlich im Ermessen des Käufers, sich ab dem Zeitpunkt des Zuschlags gegen die Risiken von Verlust, Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung der betreffenden Objekte durch Abschluss einer Versicherung abzusichern.
8. Das Eigentum verbleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung beim Einlieferer. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht erst danach. Bis zur Bezahlung und Eigentumsübergabe erfolgt die Verwahrung auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Nach dem Zuschlag übernimmt der Versteigerer keine Haftung für etwaige Beschädigungen, Verluste und Verwechslungen.
9. Der Kaufpreis setzt sich für Saalbieter zusammen aus dem Zuschlag (Zuschlagpreis), dem Aufgeld in Höhe von 16% auf den Zuschlagpreis und der auf das Aufgeld hinzuzurechnenden, jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von zur Zeit 19% (zusammen 19,04%). Je Katalognummer der ersteigerten Waren kommt zum Aufgeld noch eine Abgabe von 1 € für schriftliche Bieter und von 2 € für inländische bzw. von 3 € für ausländische Telefonbieter hinzu. Die auf das Aufgeld und die Nebenkosten anfallende Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Die Rechnungserstellung während der Auktion bedarf wegen Überlastung der sofortigen Nachprüfung durch den Käufer und erfolgt unter Irrtumsvorbehalt.
10. Der Kaufpreis ist zum Zeitpunkt des Zuschlags sofort fällig. Die Auslieferung der Ware erfolgt grundsätzlich nur nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises in Euro (€). Der Versteigerer kann jedoch Fremdwährungen nach eigenem Ermessen zulassen. Geldkosten gehen zu Lasten des Käufers. Kreditkarten und PayPal-Zahlungen werden nicht akzeptiert. Anwesende Bieter haben am Tag der Versteigerung dem Versteigerer oder einem seiner Bevollmächtigten den sofort fälligen Kaufpreis bar oder mit bankbestätigtem Scheck zu zahlen und die ersteigerten Gegenstände ebenfalls noch am Tag der Versteigerung abzunehmen. Fernbieter erhalten diesbezüglich eine Rechnung, deren Gesamtbetrag innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig ist. Schecks werden an Zahlung statt angenommen, d.h. sie gelten erst nach Einlösung durch die bezogene Bank als bezahlt. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über; die bloße Entgegennahme von Schecks berührt den Eigentumsvorbehalt nicht, und die Ware wird in diesem Falle erst nach Eingang des Gegenwertes ausgehändigt. Fernbieter können als Selbstabholer innerhalb von zehn Tagen ab dem dritten Tag nach dem Tag der Auktion und nach vorheriger bestätigter Terminabsprache ihre Ware persönlich bei TeddyDorado am Sitz der Gesellschaft in Wachtberg bei Bonn gegen Barzahlung oder Vorab-Überweisung abholen. Jede Lagerung erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Jede Versendung von ersteigerten Gegenständen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers nach Erhalt der entsprechenden Zahlung. Die Kosten für Porto und Verpackung werden nach Höhe der Rechnungssumme berechnet. Die Kosten betragen für den Versand im Inland bis 500 € Rechnungssumme 12 €, 17 € bis zu einem Wert von 2.500 € und bis maximal 25.000 € Wert 30 €. Für das europäische Ausland werden bis 500 € Rechnungssumme 40 € berechnet und bis 2.500 € Wert 60 €. Für alle anderen Länder werden bis 500 € Rechnungssumme 50 € berechnet und bis 2.500 € Wert 75 €. Die vorstehend genannten Kosten beziehen sich jeweils auf ein Paket. Sollten es mehrere Pakete sein, wird bei innerdeutschen Paketen jedes weitere Paket gleichartig in Rechnung gestellt oder unfrei verschickt, was im Ermessen des Versteigerers liegt und keiner Rücksprache mit dem Kunden bedarf. Bei ausländischen Kunden wird der Versand höherwertiger und mehrerer Pakete separat in Rechnung gestellt. Wünscht der Käufer eine Versandversicherung, so trägt er die beim jeweiligen Frachtdienst üblichen Gebühren. Die Porto- und Verpackungskosten gelten nur für Pakete für an den Versteigerer vertraglich gebundene Versanddienste. Sperrgut wird nach den tatsächlichen Gebühren und dem anfallenden Verpackungsaufwand berechnet. Die Zahlung der vom Versteigerer zusätzlich zum Kaufpreis geforderten Nebenkosten gilt als Erteilung des entsprechenden Versandauftrags, der dann möglichst umgehend an die dem Versteigerer bekannte Privatadresse des Käufers erfolgen soll. Mit der Abgabe bei der Post oder beim Frachtdienst hat der Versteigerer seinerseits alles zur Zustellung Erforderliche getan.
11. Verweigert der Käufer die Zahlung oder Abnahme oder gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Ein Käufer gerät in Verzug, wenn er die mit einer Mahnung gegebene Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt. Ab dem Tag der Abnahme- oder Zahlungsverweigerung bzw. ab dem Tag des Verzugeintritts ist die Kaufpreisforderung mit 4% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Auch hat ein solcher Käufer je angefangenen Monat Lagerkosten in Höhe von 15 € zu erstatten. Verlangt der Versteigerer Erfüllung, so steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu, wie etwaiger Währungsverlust, Zinsverlust und die Kosten für die rechtliche Verfolgung.
12. Der Versteigerer kann jederzeit vom Erfüllungs- zum Schadensersatzanspruch übergehen. Verlangt der Versteigerer Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so ist der Erfüllungsanspruch erloschen. Mit Zustellung des Schadensersatzanspruches beim Käufer erlöschen dessen Rechte aus dem ihm früher erteilten Zuschlag. Der Versteigerer ist berechtigt, den Versteigerungsgegenstand nochmals zu versteigern, von einem anderen Versteigerer versteigern zu lassen oder an den Auftraggeber zurückzugeben. Der Käufer hat auch im Fall einer Wiederversteigerung die Provision des Versteigerers aus der Erstversteigerung in Höhe von 16% zuzüglich Umsatzsteuer des seinerzeit ihm erteilten Zuschlags zu tragen. Er hat keinen Anspruch aus einem etwaigen Mehrerlös, haftet jedoch für jeden Ausfall. Für die Wiederversteigerung gilt er als Auftraggeber und hat die üblichen Kommissionsgebühren, auch die eines anderen Versteigerers, zu zahlen. Eventuell anfallende Transport- und Lagerkosten, anfallende Lohnkosten für die Zuziehung von Hilfskräften und Insertionskosten sind vorweg abzuziehen. Im übrigen ist der danach verbleibende Erlös per Datum des Zahlungseingangs auf die Schadensersatzforderung gemäß § 367 BGB zu verrechnen. Der Versteigerer ist berechtigt, einen Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 30% des Zuschlagpreises pauschal zu verlangen (wegen entgangener Einlieferer- und Käuferprovision), der Nachweis erhöhter Aufwendungen bleibt vorbehalten.
13. Der Versteigerer ist berechtigt, die Kaufgelder, Kaufgeldrückstände und/oder Nebenleistungen in fremdem Namen einzuziehen oder einzuklagen.
14. Schadensersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung sowie die Haftung für Schäden, die durch die ersteigerte Ware entstehen, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Handeln hervorgerufen worden ist. Für eventuell entstandene Schäden an der Auktionsware durch angebrachte Auktionsnummern, z.B. mittels Aufkleber, Klebe-Etiketten und (angenähter) Papp-Anhänger, übernimmt der Versteigerer keine Haftung.
15. Die Versteigerung ist öffentlich, und jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden. Der Versteigerer übt in allen Räumlichkeiten der Versteigerung das Hausrecht aus und behält sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Besichtigung und der Versteigerung auszuschließen und Gebote zurückzuweisen bzw. nicht zu beachten. Bei schriftlichen Geboten kann es zu Eintragungsfehlern kommen, so dass ein schriftlicher Bieter für ein ihn interessierendes Objekt nicht den Zuschlag erhält. Eine Schadensersatzforderung in diesem Falle schließt der Versteigerer ausdrücklich aus. Dieses gilt gleichermaßen bei Verständigungsproblemen mit Telefonbietern.
16. Die veräußerlichen und vererbbaren Verwertungs-, Nutzungs- und Urheberrechte an den Abbildungen und Texten im Auktionskatalog stehen ausschließlich dem Versteigerer zu. Die Rechte an diesen Abbildungen und Texten beinhalten ausdrücklich die Vervielfältigung und Veröffentlichung sowie die Wahrnehmung aller Neben- und Folgerechte. Sie gehen mit dem Erwerb im Rahmen der Auktion, der der Katalog zugrunde liegt, nicht auf den Erwerber über. Der Erwerber dieser Gegenstände im Rahmen der Auktion verzichtet auf jegliche Rechte an diesen Abbildungen und Texten.
17. Bei Unstimmigkeiten gelten immer der deutsche Versteigerungstext und die deutschen Versteigerungsbedingungen.
18. Die Versteigerungsbedingungen und der Versteigerungsvertrag unterliegen deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Bonn.
19. Sollte eine der genannten Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung entspricht. Die rechtmäßige Wirksamkeit aller übrigen genannten Versteigerungsbedingungen bleibt davon unberührt.
Der Versteigerer
© 2010 TeddyDorado GmbH
Alle Rechte vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 04. August 2010
pdf-Datei "Versteigerungsbedingungen" (vier Seiten)
pdf file "Auction Terms and Conditions" (three pages)
pdf-Datei "Steigerungsstufen für Saalbieter je mit Aufgeld und als Gesamtpreis" (eine Seite)
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